PCWIN AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


PCWIN IT – Döttingen

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ALLGEMEINE GESCHÄFTS-BEDINGUNGEN

PCWIN IT, Hauptstrasse 30, 5312 Döttingen AG, Schweiz

Stand: 27. August 2026

Gültig für: IT-Dienstleistungen, Hardware und PCWIN Software-Produkte

§ 1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für sämtliche Produkte und Dienstleistungen von PCWIN IT (nachfolgend «PCWIN»), insbesondere IT-Support, Reparaturen, Hardware, individuelle Softwareentwicklung, Cloud-Dienste und Software-Abonnements. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Textform. Individuelle Angebote oder Verträge gehen diesen AGB bei Widersprüchen vor.

Gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten gelten zwingende gesetzliche Schutzbestimmungen ungeachtet anderslautender Regelungen in diesen AGB.

§ 2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt durch Annahme eines PCWIN-Angebots, durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung oder durch eine zahlungspflichtige Online-Bestellung zustande. Telefonische oder persönliche Bestellungen können von PCWIN in Textform bestätigt werden. Darstellungen auf Webseiten oder in Werbemitteln sind grundsätzlich Einladungen zur Bestellung und keine verbindlichen Angebote.

§ 3. Leistungen von PCWIN

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der Produktbeschreibung, dem gewählten Abonnement oder dem individuellen Angebot. PCWIN erbringt technische Dienstleistungen und stellt Software-Werkzeuge bereit. Ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung übernimmt PCWIN kein Treuhand-, Revisions-, Steuer-, Rechts- oder Versicherungsmandat.

§ 4. Software-Abonnements, Laufzeit und Kündigung

Für die Dauer des bezahlten Abonnements erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an der gebuchten Software. Dies betrifft insbesondere PCWIN Business Suite Premium, PCWIN Termin-Buchungssystem Premium, PCWIN Shop-System Premium, PCWIN Zeitmanagement Premium und PCWIN Chatbot Premium.

Soweit nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Mindestlaufzeit 12 Monate. Das Abonnement verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn es nicht spätestens ein Monat vor Ablauf per E-Mail oder Post gekündigt wird. Für die Auflösung des Vertrages gilt eine beidseitige Kündigungsfrist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats. Eine Preisänderung wird vor der nächsten Vertragsperiode angekündigt und gilt grundsätzlich erst für die folgende Verlängerungsperiode.

§ 5. Preise, Zahlungsmethoden und Verzug

Massgebend sind die im Angebot, im Shop oder in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preise und Zahlungsfristen. Zahlungen können je nach Angebot per Vorauszahlung, Banküberweisung, QR-Rechnung oder bar vor Ort erfolgen. Abonnementpreise sind im Voraus geschuldet.

Bei Zahlungsverzug kann PCWIN nach erfolgloser Zahlungsaufforderung Leistungen zurückbehalten, den Softwarezugang vorübergehend sperren oder vom Vertrag zurücktreten, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Zahlungspflicht für die vereinbarte Vertragsperiode bleibt bestehen.

§ 6. Rückgabe- und Widerrufsrecht

Das Schweizer Recht kennt für gewöhnliche Online-Käufe grundsätzlich kein allgemeines Widerrufsrecht. PCWIN gewährt nach Vertragsabschluss kein freiwilliges Recht auf Warenrückgabe, Vertragsaufhebung, Widerruf, Umtausch oder Preisnachlass. Dies gilt insbesondere für aktivierte Software, digitale Inhalte, kundenspezifisch eingerichtete Leistungen und Hardware.

Eine Rücknahme, Vertragsaufhebung, Gutschrift oder Preisreduktion erfolgt nur, wenn PCWIN dies im Einzelfall ausdrücklich in Textform vereinbart. Zwingende gesetzliche Schutz- und Mängelrechte bleiben vorbehalten.

§ 7. Pflichten des Kunden

Der Kunde sorgt für richtige und vollständige Stamm-, Geschäfts-, Personal-, Steuer- und Zahlungsdaten sowie für die rechtmässige Nutzung der Software. Zugangsdaten und Wiederherstellungscodes sind geheim zu halten; verfügbare Sicherheitsfunktionen wie Zwei-Faktor-Authentifizierung sollen eingesetzt werden.

Der Kunde darf nur Daten bearbeiten, für die er über eine ausreichende gesetzliche oder vertragliche Grundlage verfügt. Er ist für interne Berechtigungen, die Kontrolle seiner Mitarbeitenden, die gesetzliche Aufbewahrung geschäftlicher Unterlagen sowie regelmässige Exporte wichtiger Belege und Auswertungen verantwortlich.

§ 8. Verfügbarkeit, Wartung und Drittleistungen

PCWIN strebt für Cloud-Software eine Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel an. Dies ist keine ununterbrochene Verfügbarkeitsgarantie. Wartungen, Sicherheitsupdates, technische Störungen, höhere Gewalt sowie Ausfälle von Internet-, Hosting-, Bank-, E-Mail-, Zahlungs- oder sonstigen Drittanbietern können die Nutzung zeitweise beeinträchtigen.

Für die Nutzung sind eine geeignete Internetverbindung, ein aktueller Browser und ein ausreichend geschütztes Endgerät erforderlich. PCWIN kann Wartungsarbeiten und sicherheitsrelevante Änderungen vornehmen, soweit dies für einen stabilen und sicheren Betrieb erforderlich ist.

§ 9. Datenschutz und Datensicherheit

PCWIN bearbeitet Personendaten nach dem Schweizer Datenschutzgesetz und der veröffentlichten Datenschutzerklärung. Produktive Mandantendaten werden gemäss Leistungsbeschreibung auf Servern in der Schweiz betrieben. Notwendige Drittleistungen und allfällige weitere Datenflüsse werden in der Datenschutzerklärung beschrieben.

Der Kunde bleibt für die Rechtmässigkeit der von ihm erfassten Kunden-, Mitarbeiter- und Geschäftsdaten verantwortlich. PCWIN trifft angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmassnahmen; ein absoluter Schutz vor sämtlichen Risiken kann jedoch nicht zugesichert werden.

§ 10. Gewährleistung und Haftung

PCWIN behebt reproduzierbare Softwarefehler im Rahmen der gebuchten Leistungen in angemessener Frist. Eine vollständig fehlerfreie Software oder die Eignung für jeden individuellen Geschäfts-, Steuer- oder Rechtsfall kann nicht garantiert werden.

PCWIN haftet unbeschränkt für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit sowie in allen Fällen, in denen eine Haftung gesetzlich nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden darf. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverluste und Schäden aus Leistungen Dritter ausgeschlossen.

PCWIN haftet nicht für Ergebnisse, die auf unrichtigen, unvollständigen oder veralteten Kundendaten, falschen Einstellungen, nicht geprüften Automatikvorschlägen oder rechtswidriger Nutzung beruhen. Diese Regel gilt unter Vorbehalt der zwingenden gesetzlichen Haftung.

§ 11. Urheberrecht und Software-Nutzungsrecht

Software, Quellcode, geschützte Designs, Texte, Datenbankstrukturen und weitere urheberrechtlich geschützte Bestandteile bleiben Eigentum von PCWIN oder der jeweiligen Rechteinhaber. Der Kunde darf die Software nur im vertraglich vereinbarten Umfang nutzen.

Kopieren, Weiterverkauf, Vermietung, Veröffentlichung, unbefugte Zugänglichmachung, Umgehung von Schutzmassnahmen sowie Dekompilierung oder Reverse Engineering sind untersagt, soweit keine zwingende gesetzliche Ausnahme besteht. PCWIN behält sich bei Rechtsverletzungen sämtliche gesetzlichen Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadenersatzansprüche vor.

Demo-Zugänge sind persönlich und dürfen ohne schriftliche Zustimmung von PCWIN nicht an Dritte weitergegeben oder veröffentlicht werden.

§ 12. Wahrheitsgemässe Angaben und Lizenz nach Betriebsgrösse

Die Lizenzstufe richtet sich nach der gesamten Anzahl Mitarbeitender im Betrieb, unabhängig von der Zahl der Logins. Der Kunde muss bei Bestellung und während der Vertragsdauer die zutreffende Betriebsgrösse angeben. Die angebotenen Stufen sind insbesondere bis 5, bis 10 und bis 50 Mitarbeitende oder eine individuell vereinbarte Grösse.

Bei begründetem Verdacht darf PCWIN einen geeigneten Nachweis verlangen. Bei vorsätzlich zu tiefer Angabe kann PCWIN die Tarifdifferenz ab dem Zeitpunkt der falschen Einstufung nachfordern und den Zugang nach erfolgloser Zahlungsaufforderung vorübergehend sperren.

§ 13. Rechnungsstellung, FiBu, MWST und Jahresabschluss

Die PCWIN Business Suite Premium stellt technische Werkzeuge für Angebote, Rechnungen einschliesslich Teil- und Abschlussrechnungen, Zahlungskontrolle, Bankabgleich, Finanzbuchhaltung, MWST-Auswertungen, ESTV-Zuordnungen, Berichte und Jahresabschluss bereit. Die FiBu ist optional. Ist sie ausgeschaltet, entstehen aus diesen Geschäftsvorfällen keine FiBu- oder Jahresabschlussbuchungen; die separat gewählte MWST-Pflicht bleibt davon unberührt. Bei aktiver FiBu werden die betreffenden Vorgänge nach den in der Software vorgesehenen Regeln verbucht. Offene oder als gesendet markierte Rechnungen können – je nach Dokumentart und Verknüpfung – geändert, storniert oder gelöscht werden; bezahlte oder anderweitig abgeschlossene Vorgänge müssen vor einer Korrektur ordnungsgemäss zurückgesetzt oder über eine nachvollziehbare Gegenbuchung berichtigt werden.

FiBu ist eine freiwillig aktivierbare Rechen- und Administrationshilfe und im Rahmen des gebuchten Abonnements ohne separates Entgelt verfügbar. Sie vereinfacht Routinearbeiten, ersetzt jedoch keine buchhalterische, steuerliche, arbeitsrechtliche oder treuhänderische Beratung. Vor der produktiven Nutzung muss der Kunde Firmendaten, Kontenplan und MWST anhand eigener Testfälle prüfen. Verfügt der Kunde nicht über die erforderlichen Fachkenntnisse, muss er die Einrichtung und die wesentlichen Ergebnisse – insbesondere MWST-Abrechnungen und Jahresabschluss – durch eine qualifizierte Fachperson prüfen lassen. Die Verantwortung für vollständige Daten, fristgerechte Deklarationen, Einreichungen und Zahlungen verbleibt beim Kunden. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben vorbehalten.

Der Kunde ist für die rechtmässige, richtige und vollständige Rechnungsstellung verantwortlich. Vor dem Speichern, Versenden, Verbuchen oder Mahnen kontrolliert er insbesondere Rechnungsempfänger, Leistungsbeschreibung, Artikel, Mengen, Preise, Rabatte, Teil- und Restbeträge, Zahlungsbedingungen, Bank- und QR-Angaben, MWST-Ausweis, Status, Fälligkeit und E-Mail-Adresse. Das Markieren als «gesendet», «offen» oder «bezahlt» ersetzt weder die tatsächliche Zustellung noch die Prüfung des Zahlungseingangs.

Vor der Aktivierung muss der Kunde seine Firmendaten, den Kontenplan und sämtliche MWST-Einstellungen sorgfältig prüfen. PCWIN empfiehlt dringend, mit einer Treuhänderin, einem Treuhänder oder einer anderen qualifizierten Fachperson abzuklären, ob die integrierte FiBu für den Betrieb erforderlich und geeignet ist und ob sämtliche Einstellungen korrekt an den Betrieb angepasst wurden. Die von PCWIN bereitgestellten Kontenpläne, Buchungsvorlagen, MWST-Codes und sonstigen Einstellungen sind lediglich Beispiel- und Grundeinstellungen; sie ersetzen keine fachliche, steuerliche, rechtliche oder treuhänderische Prüfung oder Beratung.

Der Kunde ist verantwortlich für die richtige Wahl und laufende Kontrolle von Kontenplan, Eröffnungsbeständen, Kontierungen, Buchungstexten, MWST-Pflicht, MWST-Methode, Abrechnungsart, Steuersätzen, MWST-Codes, ESTV-Ziffern, Perioden, Vorsteuerabzügen, Saldosteuersätzen oder Pauschalsteuersätzen sowie für die Vollständigkeit der Buchhaltung.

Bilanz, Erfolgsrechnung, Buchungsjournal, Abschlussbuchungen, MWST-Auswertungen und ESTV-XML-Dateien sind technische Arbeitshilfen. Vor Jahresabschluss, Übermittlung oder weiterer Verwendung müssen sie vom Kunden oder dessen Treuhänder auf Vollständigkeit, Abgrenzungen, Bewertung, Kontierung und steuerliche Richtigkeit geprüft werden. Anmeldung, fristgerechte Deklaration, Einreichung, Zahlung und Korrektur gegenüber der ESTV und anderen Behörden bleiben in der Verantwortung der steuerpflichtigen beziehungsweise rechnungslegungspflichtigen Person.

Wichtig: PCWIN IT übernimmt ohne separates schriftliches Mandat weder die Führung oder Prüfung der Buchhaltung noch die steuerliche Beurteilung eines Geschäftsvorfalls. Die Verantwortung für korrekte Einstellungen liegt beim Kunden. Soweit gesetzlich zulässig, haftet PCWIN IT nicht für Folgen aus ungeprüften, unvollständigen oder fehlerhaften Einstellungen; zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben vorbehalten.

§ 14. Automationen, Bankabgleich, Mahnungen und Mitteilungen

Automatische Buchungsvorschläge, CAMT-Zuordnungen, Zahlungserkennung, Mahnstufen, Termin- und Abo-Erinnerungen, E-Mail-Vorlagen sowie Statusmeldungen unterstützen den Arbeitsablauf, ersetzen jedoch keine fachliche und fristgerechte Kontrolle.

Der Kunde kontrolliert Vorschläge vor der Übernahme, überwacht gesetzliche und vertragliche Fristen und prüft den erfolgreichen Versand wichtiger E-Mails und Dokumente. PCWIN garantiert nicht, dass Hinweise oder E-Mails in jedem Einzelfall rechtzeitig angezeigt, zugestellt oder vom Empfänger gelesen werden.

§ 15. Optionale Sprachsteuerung

Die «PCWIN Sprachsteuerung Pro» ist eine freiwillige zusätzliche Komfort- beziehungsweise Luxusfunktion. Sämtliche wesentlichen Arbeitsschritte bleiben auch ohne Mikrofon und Sprachsteuerung manuell möglich. Die Sprachsteuerung ist kein menschlicher, rechtlicher, steuerlicher oder treuhänderischer Berater und keine allgemeine künstliche Intelligenz.

Spracherkennung kann insbesondere durch Aussprache, Dialekt, Hintergrundgeräusche, Mikrofonqualität, Browser, Betriebssystem oder technische Dienste des Geräte- beziehungsweise Browseranbieters fehlerhaft, unvollständig oder vorübergehend nicht verfügbar sein. Sprachbefehle können Entwürfe vorbereiten und – bei ausdrücklich erkannten Befehlen – Speicher-, Vorschau- oder Versandvorgänge auslösen.

Der Kunde muss deshalb vor jeder Freigabe und jedem Versand den erkannten Kunden, die Artikel und Leistungsbeschreibungen, Mengen, Preise, Rabatte, MWST, Zahlungsart, Empfängeradresse und das fertige Dokument kontrollieren. Bei Unsicherheit ist die Spracheingabe abzubrechen und die manuelle Bedienung zu verwenden. Für Folgen aus nicht kontrollierten oder missverständlich gesprochenen beziehungsweise erkannten Befehlen gilt die Haftungsregelung in § 10; zwingende gesetzliche Haftung bleibt vorbehalten. Einzelheiten zur Bearbeitung von Sprach- und Mikrofondaten stehen in der Datenschutzerklärung.

§ 16. Updates, Änderungen, Datenexport und Vertragsende

PCWIN darf Software laufend aktualisieren, Sicherheitslücken schliessen, Bedienoberflächen anpassen und Funktionen technisch weiterentwickeln. Wesentliche vertragliche Hauptleistungen werden nicht ohne sachlichen Grund entzogen. Anpassungen aufgrund gesetzlicher, behördlicher oder technischer Änderungen können kurzfristig erforderlich sein.

Backups des laufenden Systems ersetzen keine gesetzeskonforme Archivierung durch den Kunden. Der Kunde muss wichtige Belege, Buchhaltungsberichte und weitere aufbewahrungspflichtige Daten regelmässig exportieren. Spätestens vor Vertragsende sind alle benötigten Daten herunterzuladen. Nach Vertragsende kann der Zugang gesperrt und können Daten nach den vertraglichen sowie datenschutzrechtlichen Aufbewahrungs- und Löschfristen gelöscht werden.

§ 17. Änderungen dieser AGB

PCWIN kann diese AGB aus sachlichen Gründen ändern, insbesondere bei Gesetzesänderungen, neuen Produkten, Sicherheitsanforderungen oder technischen Weiterentwicklungen. Wesentliche Änderungen werden in geeigneter Form angekündigt. Für bestehende Abonnements gelten sie grundsätzlich ab der nächsten Verlängerungsperiode, sofern sie nicht aufgrund zwingenden Rechts oder dringender Sicherheitsgründe früher erforderlich sind oder vom Kunden ausdrücklich akzeptiert werden.

§ 18. Höhere Gewalt und Teilnichtigkeit

Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Ausfälle, die ausserhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen, insbesondere Naturereignisse, Krieg, behördliche Massnahmen, grossflächige Strom-, Internet- oder Telekommunikationsausfälle sowie schwerwiegende Störungen von Rechenzentren oder Lieferketten.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen bestehen. Anstelle der unwirksamen Regel gilt die gesetzliche Regelung.

§ 19. Hardware, Eigentumsvorbehalt und Versand

Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von PCWIN; PCWIN darf einen Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister veranlassen. Liefertermine sind ohne ausdrückliche Zusicherung Richtwerte. Für physische Hardware gelten die vereinbarten Gewährleistungsbedingungen und gegebenenfalls die Herstellergarantie als Bring-In-Leistung.

Software-, Betriebssystem-, Update-, Viren- oder Konfigurationsprobleme, die nach Übergabe entstehen und keinen bei Übergabe vorhandenen Mangel darstellen, sind nicht Teil einer Hardwaregarantie. Ihre Behebung kann als neuer Serviceauftrag verrechnet werden.

§ 20. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, 5330 Bad Zurzach AG, Schweiz. Zwingende Gerichtsstände, insbesondere für Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben vorbehalten.

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